CDU Stadtverband Erlensee
Besuchen Sie uns auf http://www.cdu-erlensee.de

DRUCK STARTEN


Presse
01.07.2019
CDU-Fraktion begrüßt Abschaffung der Straßenbeitragssatzung in Erlensee
Im Rahmen der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde auf Initiative der CDU-Fraktion ein gemeinsamer, interfraktioneller Antrag zur Abschaffung der Straßenbeiträge, zusammen mit SPD & Bündnis 90-Die Grünen erstellt, der so auch einstimmig durch alle Stadtverordneten beschlossen wurde. Ausschlaggebend war ein Antrag der CDU im Rahmen der Haushaltsdebatte Ende 2018, der als Prüfantrag der SPD umformuliert wurde, woraufhin die CDU ihren ursprünglichen Antrag wieder zurückzog.
CDU Erlensee
Somit werden betroffene Anwohner nicht mehr durch Anliegerbeiträge für grundhafte Straßenerneuerungen belastet. Die zukünftige Finanzierung dieser Baumaßnahmen liegt in der alleinigen Verantwortung der Stadtverwaltung.

Die CDU-Fraktion begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, die in diesem Fall gemeinsam mit anderen Fraktionen getroffen wurde. Im Zuge der parlamentarischen Diskussion über die zukünftige Deckung bzw. Kostenverteilung der anfallenden Straßenbeiträge gab es jedoch verschiedene Meinungen. Michael Börner, Bürgermeisterkandidat der CDU, fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Heranziehung der neu angesiedelten Logistik-Unternehmen über eine angemessene Gewerbesteuer und eine eventuelle Senkung der Grundsteuer, da das öffentliche Straßennetz über den Schwerverkehr proportional wesentlich mehr belastet wird.

Die Argumentation des Bürgermeisters Stefan Erb, dass der Schwerverkehr nur Land- und Kreisstraßen nutze, und die Gewerbesteuer nur dann zur Deckung herangezogen wird, sobald die Grundsteuer gegen Null geht, ist nach der Auffassung von Börner an den Haaren herbeigezogen. Ansonsten müsste es in Erlensee nämlich Straßen geben, die nur von den Bürgern benutzt werden, und dementsprechend nur Straßen, die vom Gewerbe genutzt werden, dies entbietet jeglicher Logik.

Steuern sind nun mal nicht zweckgebunden. Die Einnahmen fließen in den Haushalt und die Entscheidung über die Verwendung trägt die Verwaltung bzw. das Parlament. Laut Definition im Steuerrecht dient die Gewerbesteuer der Erhaltung der Infrastruktur. Ein Unternehmen bezieht mit dem Betrieb seiner Firma infrastrukturelle Vorzüge seiner Gemeinde und beteiligt sich durch Steuern an der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Infrastruktur. Darüber hinaus beansprucht er Räumlichkeiten und verursacht z.B. durch Produktion Beeinträchtigungen der Umwelt (Lärm, Abgase, u.ä.).

Dazu Michael Börner in einer Stellungnahme: „Die Abschaffung der Straßenbeiträge ist eine richtige Entscheidung, hier gilt es, den jetzigen Zeitpunkt wahrzunehmen und nicht auf andere Einflüsse zu warten, es geht direkt um die Bürger unserer Stadt. Allerdings sollte man jetzt nicht durch eine Erhöhung der Grundsteuer die fehlenden Straßenbeiträge wieder ausgleichen. Wenn es nach der Ansiedlung der Logistikunternehmen noch nicht mal gelungen ist, die fehlenden Straßenbeiträge durch die steigenden Gewerbesteuern auszugleichen, frage ich mich nach dem Sinn und Zweck der Ansiedlung dieser Großunternehmen“.