„Die auf den Weg gebrachte weit reichende Modernisierung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer kommunaler Gesetze bringt für Städte und Gemeinden zahlreiche Verbesserungen, die die Effizienz von Verwaltung und Gemeindevertretung in Erlensee steigern werden“. Dies berichtet die Vorsitzender der Erlenseer Christdemokraten, Birgit Behr, über den Gesetzentwurf aus dem Hessischen Landtag.
"Die Gesetze werden mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen, indem die Vorschriften für Bürgerbegehren erleichtert werden. Die formalen Anforderungen werden vereinfacht, die Information der Antragsteller verbessert und eine nachträgliche Heilung bei Mängeln ermöglicht", so Behr.
Ein weiterer Beitrag für mehr Demokratie in den hessischen Gemeinden stellt die Einführung eines Misstrauensvotums dar. Bürgermeister oder Landräte, die sich des öffentlichen Vertrauens in ihre Amtsführung nicht mehr sicher sind, sollen das Recht erhalten, in der Gemeindevertretung eine Art Vertrauensfrage zu stellen. „Bisherige beamtenrechtliche Versorgungsregelungen sollen in diesem Fall künftig nicht mehr im Wege stehen“, betont die CDU-Vorsitzende.
Auch im Bereich der Finanzen werde es Änderungen geben. Kassenkredite sollen künftig wieder der Genehmigungspflicht unterliegen, damit dieses Instrument nicht zum Schaden der Kommunen überstrapaziert werden kann. Zugleich ermöglicht Hessen den Kommunen mehr unternehmerische Möglichkeiten. Für Gemeinden wird es künftig zudem möglich werden, aus Zweckverbänden auszutreten. Oftmals sind solche Mitgliedschaften für Kommunen zur erheblichen Belastung geworden, ohne dass sie sich davon lösen können“, erläutert Behr den Sinn dieser Gesetzesänderung.
Eine weitere Änderung betrifft die Anpassung der Kommunalgesetze an die neue Kommunikationstechnologien. So wird die Nutzung von E-Mail und Internet für Veröffentlichung und Kommunikation der Organe eine gesetzliche Grundlage erhalten. Dies ist ein sinnvoller Schritt zum Anschluss von Verwaltung und Gemeindeparlament an die technische Entwicklung. Es erleichtert den Zugriff auf eine Vielzahl von Dokumenten und schont die natürlichen Ressourcen. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für Film- und Tonaufnahmen während der Gemeindeparlamentssitzungen geschaffen. Die Herstellung einer größeren Medienöffentlichkeit ist gerade vor dem Hintergrund neuer digitaler Technologien eine Möglichkeit, die Einwohner und Bürger am kommunalen Geschehen teilhaben zu lassen. Um Minderheiten zu schützen und vertrauliche Beratungen zu ermöglichen, erfolgt eine entsprechende Entscheidung durch die qualifizierte Mehrheit der Gemeindevertretung“, so Behr.
Erfreut zeigte sich Birgit Behr zudem über die Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels: „Für die Kommunen wird der Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie, den der Energiegipfel vorgezeichnet hat, förderlich sein. Eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung, die auch die energiewirtschaftlichen Betätigung der Kommunen erleichtern wird, werden wir in Kürze durch eine weitere Änderung der HGO auf den Weg bringen“, kündigte Behr abschließend an.